Ist nächtliches Parken erlaubt?

Das Triglav Nationalpark-Gesetz verbietet das Parken von Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen und Wohnwagen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche (Artikel 13, Punkt 42, des TNP-Gesetzes – Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 52/10).

Im Gebiet des Parks gibt es keine Parkplätze, die auch für das Parken von Wohnmobilen, das Übernachten oder die Versorgung vorgesehen sind. Nur Campingplätze dienen derzeit als regulierte Bereiche innerhalb des Parks, die von Campern genutzt werden können.

Jedoch hat die Gemeinde Bovec kürzlich eine Verordnung über die Verkehrsordnung für Wohnmobile und das Parkregime für Wohnmobil-Stellplätze erlassen.

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