Regeln, die von Pilzsammlern zu befolgen sind?

Mit Ausnahme der Gebiete des ersten Schutzregimes und der Kernschutzzonen, in denen jede Form von Freizeit- oder kommerziellem Pilzsammeln verboten ist, erlaubt das TNP-Gesetz das Pilzsammeln unter bestimmten Bedingungen, die in der Verordnung zum Schutz wildwachsender Pilze sowie in verschiedenen Regelungen zum Forst- und Waldschutz festgelegt sind, insbesondere in den Regeln zum Schutz von Wäldern.
Das Pilzesammeln unterliegt mehreren Regeln, Verboten und Einschränkungen, die genau zu befolgen sind. Die Beutegrenze von 2 kg pro Person und Tag ist in der Verordnung zum Schutz von Wildpilzen und den Regeln zum Schutz von Wäldern festgelegt. Alle Pilze müssen an der Stelle gereinigt werden, an der sie gepflückt wurden, und es dürfen keine Werkzeuge verwendet werden, die den Standort oder das Myzel beschädigen könnten. Waldbesucher sollten sich bewusst sein, dass ihre Anwesenheit im Wald die Tierwelt stören kann und daher keine unnötigen Geräusche oder andere störende Aktivitäten verursachen sollte.
In der Pilzsaison werden die Ranger und Forstinspektoren des TNP die Einhaltung des Gesetzes streng kontrollieren.

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