Ist die Verwendung von unbemannten Luftfahrzeugen oder Drohnen im Triglav-Nationalpark erlaubt?

Die Verwendung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) oder Drohnen in dem Gebiet des Nationalparks ist gemäß dem Schutzregime des Triglav-Nationalparkgesetzes (Amtsblatt der RS, Nr. 52/10, 46/14-ZONC und 60/17) eingeschränkt, das Flüge von Luftfahrzeugen unter 1000 Fuß (304,8 m) über dem aktuellen Standort oder einem während des Fluges erkannten Hindernis verbietet. Die Verwendung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs)[ … ]